
AGB
AGB/ Beratervertrag (Coaching) für Einzelklienten
Aktualisiert: 10.01.2021
Der Beratervertrag wird nach dem Kennenlernen und vor dem ersten Beratungstermin zwischen Frau Judith Baldes (im folgenden Coach/ Beraterin genannt) und der Klientin/dem Klienten (im folgenden Klient genannt) geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Klient nimmt eine psychologische Beratung (Coaching) bei Judith Baldes in Anspruch. Beide definieren gemeinschaftlich das Anliegen der Beratung. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch systemische und andere Arbeitsmodelle und Methoden aus dem Coaching und der Beratung. Die Beratung dient der Zielbildung, Ressourcenaktivierung, Stressbewältigung, Leistungscoaching, Emotionscoaching, Überwindung psychosozialer Probleme sowie der Begleitung durch die Beraterin bei der beruflichen und privaten Neuausrichtung des Klienten. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Beraterin ein multimodales Beratungsverfahren ein, welchen anerkannte wissenschaftliche Methoden zugrunde liegen: u. A. tiefenpsychologische, systemische, verhaltenstherapeutische, neuropsychologische und humanistische Beratungs-, Coaching- und Therapie-Methoden.
Gemäß Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland §1 wird eine Psychotherapie ausdrücklich ausgeschlossen und soll/ kann auch nicht ersetzt werden. Zur Dienstleistung zählt nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.
§ 2 Beratungserfolg
Judith Baldes kann den gewünschten oder geplanten Erfolg, sowie das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien – insbesondere der Klient – arbeiten jedoch nach bestem Wissen und durch Einsatz der vorhandenen Mittel und des eigenen Könnens daran, dass sich der Beratungserfolg einstellt.
§ 3 Beratungsdauer
Beratungen können 5 oder mehr Sitzungen umfassen. Beide Parteien vereinbaren dies mündlich und ggf. unter § 10 Sonstiges. Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von mindestens 5 Tagen schriftlich (auch via E-Mail) gekündigt werden.
§ 4 Schweigepflicht
Die Beraterin verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Eine Entbindung dieser Schweigepflicht darf nur dann erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder zum Schutz höherer Rechtsgüter und schließt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Fürchtet die Beraterin um Leib um Leben des Klienten oder einer beteiligten Person, so kann sie die entsprechenden Stellen informieren, um für Abhilfe zu sorgen.
§ 5 Gesundheitszustand
Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung (Coaching) aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden, (oder angeraten sein) bestätigt der Klient, dass er dies dem Coach mitteilt und der/ die Therapeut/in über die Beratung (Art, Themen, Ziel, u. a.) dauerhaft informiert ist/ wird und dieser Beratung auch zustimmt.
§ 6 Beratungsausschluss
Sollte die Beraterin im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.
Ebenfalls werden Ratsuchende, die alkoholisiert sind und oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen von der Beraterin abgewiesen. Die Beratung wird sofort abgebrochen, wenn der Kunde religiöse, sexistische, rassistische Äußerungen und Beschimpfung vornimmt.
§ 7 Beratungshonorar
Der Klient zahlt die anfallenden Beratungskosten nach der Beratung. Hier kann unter den Möglichkeiten der Barzahlung, Überweisung oder Paypal gewählt werden.
Eine Einheit beläuft sich auf 60 min. Sollten nach gemeinsamer Entscheidung zwei Einheiten zusammengelegt werden, beträgt eine Doppeleinheit ca. 120 Minuten. Das Gleiche gilt für eine halbe Einheit die hinzu gewählt wird. Diese beläuft sich dann auf ca. 30 min. Sollte die Beratung in den Räumlichkeiten des Klienten oder an einem anderen Ort der Wahl des Klienten stattfinden (außerhalb der Räumlichkeiten der Beraterin) entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrt pro anteiliger Zeitstunde. Der Klient erhält eine Rechnung. Die Zahlungsverpflichtung besteht jedoch auch, wenn der Klient versehentlich keine Rechnung oder Teilrechnung erhalten hat.
Der vereinbarte Betrag ist zu zahlen an: Judith Baldes
§ 8 Termine und Ausfallhonorar
Die Termine werden vom Klienten und Berater im Voraus vereinbart. Sollte der Klient den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahrnehmen, schuldet er Judith Baldes ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Beratungshonorars und ggf. die Erstattung der Reise- und Zeitkosten. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens 48 Stunden zuvor schriftlich abgesagt wurde oder aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses kurzfristig ausfallen muss. Auch in diesem Fall muss der Klient die Beraterin frühzeitig vom Ausfall in Kenntnis setzen und ggf. einen entsprechenden Nachweis erbringen.
§ 9 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit
Gerichtsstand ist der Sitz der Beratungspraxis (21435 Stelle). Judith Bales (Geschäftsführung) haftet gegenüber dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der Beratung entstehen. Der Klient ist selbst bereit, für seine Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, Judith Baldes über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese im Voraus mit ihr zu diskutieren.